Sie benötigen einen DSGVO-Experten? Unser IT-Berater DSGVO wird sich unbeschadet seiner eigenen Datenschutzverantwortung für die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer relevanter Datenschutzgesetze einsetzen, indem er die jeweiligen Organisationseinheiten berät und jederzeit unangekündigte Inspektionen durchführt.
Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus Artikel 39 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem BDSG / den Landesdatenschutzgesetzen. Der externe Datenschutzbeauftragte muss bei der Erfüllung seiner Aufgaben von allen Mitarbeitern und der Geschäftsleitung unterstützt werden.
Dann rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben Sie uns!
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen und Anliegen.
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