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*alle Preise zzgl. MwSt. Abrechnung erfolgt quartalsweise.

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Preisanpassung

1. Grundsatz
Die Fima Scholderer ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nachhaltig verändern.

2. Kostenfaktoren
Eine Anpassung kommt insbesondere in Betracht bei Änderungen von:

  • Personalkosten (z. B. Tarifsteigerungen)
  • Lizenz- und Fremdsoftwarekosten
  • Energie- und Infrastrukturkosten (z. B. Hosting, Cloud)
  • gesetzlichen Abgaben und Steuern

3. Indexbasierte Anpassung

  • Ausgangsbasis ist der Index zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
  • Änderungen erfolgen im Verhältnis der Indexentwicklung
  • Eine Anpassung erfolgt frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn

4. Ankündigungsfrist
Preisanpassungen sind dem Kunden mindestens 3 Monate im Voraus in Textform mitzuteilen.

5. Begrenzung / Kappung
Die jährliche Preisanpassung ist auf maximal 5–10 % pro Jahr begrenzt, sofern keine außergewöhnlichen Kostensteigerungen vorliegen.

6. Sonderkündigungsrecht
Erhöht sich das Entgelt um mehr als 7 %, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich zu kündigen.

 

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