1. Grundsatz
Die Fima Scholderer ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nachhaltig verändern.
2. Kostenfaktoren
Eine Anpassung kommt insbesondere in Betracht bei Änderungen von:
3. Indexbasierte Anpassung
4. Ankündigungsfrist
Preisanpassungen sind dem Kunden mindestens 3 Monate im Voraus in Textform mitzuteilen.
5. Begrenzung / Kappung
Die jährliche Preisanpassung ist auf maximal 5–10 % pro Jahr begrenzt, sofern keine außergewöhnlichen Kostensteigerungen vorliegen.
6. Sonderkündigungsrecht
Erhöht sich das Entgelt um mehr als 7 %, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich zu kündigen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung
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